Scheidungsimmobilien: objektive Beratung durch erfahrenen Experten

Bei einer Scheidung müssen sich die Beteiligten darauf einigen, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll - doch das ist manchmal gar nicht so einfach. Keinesfalls sollten Sie voreilige Entscheidungen treffen und die Immobilie überstürzt verkaufen. Lassen Sie sich stattdessen individuell und absolut objektiv von mir beraten. Welche Optionen in Scheidung befindlichen Paaren in der Regel offen stehen, können Sie vorab hier nachlesen. 

Ein klarer Schlussstrich: der Verkauf

Verträge und Modellhaus auf Tisch

Viele Paare entscheiden sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie, denn diese Vorgehensweise ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden:

  • Beide Parteien können einen klaren Schlussstrich unter die gemeinsame Vergangenheit setzen.
  • Der Verkaufserlös kann geteilt und für den Start in einen neuen Lebensabschnitt genutzt werden.
  • Streitigkeiten darüber, wer die Immobilie wie nutzen darf, können gar nicht erst entstehen.

Allerdings gilt: Für einen erfolgreichen Verkauf müssen die Beteiligten an einem Strang ziehen und auf viele Fragen einvernehmliche Antworten finden. Da es sich um einen sehr komplexen Vorgang handelt, ist Streit oftmals vorprogrammiert. Den Immobilienverkauf in die Hände eines professionellen und neutralen Maklers zu legen, ist daher in jedem Fall die bessere Wahl. 

Mögliche Alternative: die Vermietung

Paar und Auktionshammer

Versteht ein Paar sich trotz Scheidung nach wie vor gut, kann auch die Vermietung der gemeinsamen Immobilie eine Option sein. Wohnimmobilien, die gut in Schuss gehalten werden, gewinnen beständig an Wert und sind daher eine attraktive Kapitalanlage in einem der Bezirke im Weinviertel oder darüber hinaus in Wien oder dem Waldviertel.

Sind aus der Beziehung Kinder hervorgegangen, bietet die Vermietung die Möglichkeit, die Immobilie später an diese weiterzugeben. Mit den Mietformalitäten wie der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen können Sie bei Bedarf eine Hausverwaltung beauftragen - ich nenne Ihnen gerne zuverlässige Anbieter in der Nähe.

Eine Partei bleibt wohnen 

Oftmals bleibt die Partei, bei der die Kinder leben, in der Immobilie wohnen. In diesem Fall könnte der andere Partner einen monatlichen oder einmaligen finanziellen Ausgleich erhalten. Wichtig: Soll das Eigentum für eine noch nicht abbezahlte Immobilie vollständig auf eine Partei übergehen, muss die finanzierende Bank vorab ihre Zustimmung geben. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, sollten Sie zudem den genauen Immobilienwert ermitteln lassen.

Lassen Sie sich objektiv und diskret beraten!

Eine Scheidung ist schon belastend genug - muss dann auch noch die Immobilie verkauft werden, geraten die Betroffenen häufig an ihre emotionalen Belastungsgrenzen. Legen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie stattdessen in meine Hände - ich wickle die gesamte Vermarktung professionell für Sie ab und lege dabei größten Wert auf Objektivität und Diskretion. Auch dann, wenn Sie andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, beispielsweise die Vermietung, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin!

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