Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt die Maklerprovision eine zentrale Rolle. Viele Verkäufer und Käufer fragen sich, wie hoch die Provision ausfällt, wer sie bezahlt und welche gesetzlichen Regelungen gelten. Gerade in Österreich gibt es hierzu klare Vorgaben, die sowohl Käuferseite als auch Verkäuferseite betreffen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Details rund um die Maklerprovision auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fakten, aktuelle Regelungen und praktische Hinweise zur Maklerprovision beim Immobiliengeschäft.
Die Maklerprovision ist das Honorar, das für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler anfällt. Sie stellt die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen dar, wie etwa die Bewertung, Präsentation, Vermarktung und Organisation von Besichtigungen. Die Provision wird nur dann fällig, wenn es tatsächlich zu einem rechtsgültigen Abschluss – etwa einem Kauf- oder Mietvertrag – kommt. Damit ist die Maklerprovision ein erfolgsabhängiges Entgelt, das die professionelle Unterstützung im gesamten Vermittlungsprozess honoriert.
In Österreich sind die Höchstgrenzen für Maklerprovisionen gesetzlich festgelegt. Beim Kauf einer Immobilie beträgt die Provision für Käufer sowie Verkäufer jeweils maximal 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei einem Kaufpreis bis zu 36.336,42 Euro gilt eine reduzierte Obergrenze von 4 Prozent, bei Beträgen bis 48.448,51 Euro sind es 3,6 Prozent. In der Praxis werden meist die gesetzlichen Höchstsätze vereinbart.
Grundsätzlich kann die Maklerprovision sowohl von der Käuferseite als auch von der Verkäuferseite getragen werden. In vielen Fällen wird die Provision zwischen beiden Parteien aufgeteilt, sodass jeweils 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer anfallen. Sondervereinbarungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Die genaue Verteilung sollte im Vorfeld transparent vereinbart und im Maklervertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Bestellerprinzip, das im Juli 2023 eingeführt wurde, gilt nur für Mietobjekte, nicht jedoch für Gewerbeimmobilien oder Vermietungen an Firmen.
Die Maklerprovision wird dann fällig, wenn ein rechtskräftiger Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde und die Vermittlungsleistung somit erfolgreich war. Voraussetzung ist ein wirksamer Maklervertrag, der die Rechte und Pflichten klar regelt. Die Provision ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Makler ausschließlich für eine Partei oder für beide tätig war. Wichtig ist, dass die Fälligkeit der Provision im Vertrag eindeutig festgelegt wird.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind zentrale Aspekte bei der Maklerprovision. Auftraggeber sollten sich vor Vertragsabschluss umfassend über die Höhe der Provision, die Leistungen des Maklers und die Zahlungsmodalitäten informieren. Seriöse Makler klären offen über alle Kosten auf und dokumentieren die Vereinbarungen schriftlich. Zudem verpflichtet das Maklergesetz zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Beratung, um die Interessen der Kunden bestmöglich zu wahren.
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