Wohnbaukredite nach der KIM-V: Mehr Flexibilität, aber klare Spielregeln

Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung (KIM-V) am 30. Juni 2025 stehen Kreditnehmer und Banken in Österreich vor wichtigen Veränderungen bei der Vergabe von Wohnbaukrediten. Die KIM-V hatte klare Regeln für Eigenmittel, Schuldendienst und Laufzeit vorgegeben, um Risiken am Immobilienmarkt zu begrenzen. Nun gibt die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einem neuen Rundschreiben den Rahmen für die Zukunft vor. Was bedeutet das konkret für alle, die eine Immobilie finanzieren möchten?

Das neue WIK-Rundschreiben der FMA  

Die FMA setzt mit dem WIK-Rundschreiben vom 26.06.2025 einen Auftrag des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um und schafft damit klare Orientierung für die Kreditvergabe nach dem Ende der KIM-V. Ziel ist es, weiterhin für solide und verantwortungsvolle Kreditvergabe zu sorgen, ohne unnötige Hürden zu schaffen. Das Rundschreiben übernimmt zentrale Empfehlungen des FMSG und legt die wichtigsten Grundregeln fest. So bleibt die Stabilität des Finanzmarkts auch in Zukunft gewährleistet.

Die drei Grundregeln für Wohnbaukredite 

Im Zentrum stehen drei einfache, international bewährte Regeln: Erstens sollten Kreditnehmer mindestens 10 % Eigenmittel einbringen, die Beleihungsquote darf also maximal 90 % betragen. Zweitens sollte die monatliche Kreditrate 40 % des Jahres-Nettoeinkommens nicht überschreiten, um die Leistbarkeit sicherzustellen. Drittens wird empfohlen, die Laufzeit so zu wählen, dass der Kredit spätestens 35 Jahre nach Abschluss – idealerweise vor der Pension – zurückgezahlt ist. Diese Regeln gelten in vielen Ländern als Standard und sind im europäischen Vergleich eher moderat.

Was ändert sich mit dem Ende der KIM-V? 

Mit dem Auslaufen der KIM-V erhalten Banken mehr Flexibilität: Sie dürfen von den drei Vorgaben abweichen, sofern sie eine solide Kreditvergabe gewährleisten können. Das neue Rundschreiben definiert dafür klare Voraussetzungen und verlangt, dass Banken ihr Risiko verantwortungsvoll steuern. Weichen sie von den Vorgaben ab, müssen sie dies gut begründen und gegebenenfalls mehr Eigenkapital vorhalten. Die FMA sieht die bisherigen Regeln weiterhin als wichtige Richtwerte an und bleibt als Aufsicht aktiv.

Kreditwachstum und Marktumfeld

Wohnbaukredite sind aktuell der einzige Bereich, in dem das Kreditvolumen in Österreich deutlich wächst. Von Jänner bis April 2024 stieg das Volumen um zwei Drittel auf 5,2 Milliarden Euro, vor allem dank sinkender Zinsen. Die FMA betont, dass solide Vergabestandards mit Hausverstand das Kreditwachstum nicht bremsen. Vielmehr sorgen sie für Stabilität und schützen Kreditnehmer wie Banken vor Risiken.

Risiken und Ausblick

Trotz der jüngsten Entspannung sind Immobilien in Österreich weiterhin überbewertet, was potenzielle Systemrisiken birgt. Sollte es zu einer erneuten Überhitzung des Marktes oder zu einem Rückgang der Eigenkapitalquoten bei Banken kommen, könnte die Wiedereinführung strengerer Regeln wie der KIM-V notwendig werden. Die FMA beobachtet die Entwicklung genau und wird bei Bedarf reagieren. Für Kreditnehmer und Banken heißt das: Verantwortungsbewusstes Handeln bleibt das Gebot der Stunde.

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Mit dem Ende der KIM-V und dem neuen WIK-Rundschreiben bleibt die Kreditvergabe in Österreich solide, aber flexibler. Die bewährten Grundregeln bieten weiterhin Orientierung, während Banken mehr Spielraum erhalten – allerdings unter genauer Beobachtung durch die FMA. Für Kreditnehmer bedeutet das: Wer gut plant und die Grundregeln beachtet, kann auch künftig sicher und verantwortungsvoll in die eigenen vier Wände investieren.

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